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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1.1 Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Werke sind vom Fotografen hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
2.5 Der Besteller eines Bildes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG.
2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.7 a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
2.7 b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf externen Datenträgern;
2.7 c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;
sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.
2.8 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
3.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an den Fotografen zurückzugeben.
3.2 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt das vereinbarte Honorar. Zur Bemessung des Honorars wird die Bildhonorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) in der jeweils aktuellen Fassung herangezogen.
3.3 Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preisstaffel des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.
3.5 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.6 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung beim Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

IV. Haftung
4.1 Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt wird. Dem Kunden obliegt auch der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten, wie etwa für abgebildete Kunstwerke sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Entsprechendes gilt für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
4.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.

V. Nebenpflichten
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
6.1 Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
6.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
6.3 a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 250 EUR pro Bild und Einzelfall.
6.3 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 250,00 EUR pro Werk und Einzelfall.
6.3 c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 15 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
6.3 d) Dem Fotografen bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

VII. Datenschutz
Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.

VIII. Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

IX. Sonstiges
Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

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renate calmbach
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Dank Silvias Einsatz in meinem Yogastudio weiß ich wieviel Arbeit hinter einem guten Foto steckt. Der Tag zum Personal branding shooting in meinem Yogastudio war für alle (Teilnehmende, Fotosgrafin und mich) intensiv und zugleich kurzweilig. Die Auswahl der passenden Fotos aus gut 4 Stunden Foto-Arbeit war wirklich nicht einfach für mich. Auch das Nachbearbeiten bzw. Beraten zur Auswahl war hilfreich und immer möglich. Nach diesem Prozess weiß ich nun welche Szenen ich für das nächste Shooting dieser Art plane, um damit dann meine Arbeit noch gezielter darzustellen. Denn die Arbeit einer Yogalehrerin ist mehr als das zeigen von Yogaposen. Diesen, meinen Anspruch bzw. Geschäftsphilosophie hat Silivia gut umgesetzt.
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Katrin Dubois
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Ich habe bei Silvia ein Personal Brand Shooting in München gemacht und bin wirklich begeistert. Schon vom ersten Moment an war die Atmosphäre unglaublich wertschätzend und entspannt. Silvia schafft es, einen Raum zu öffnen, in dem man sich sofort wohlfühlt und ganz bei sich ankommen kann, und genau das sieht man später auch in den Bildern. Die Fotos treffen mich auf eine Weise, die ich so noch nie erlebt habe. Sie zeigen nicht nur, wie ich aussehe, sondern wer ich bin. Genau das macht für mich echte Personal Brand Fotografie aus und Silvia beherrscht das auf höchstem Niveau. Das gesamte Shooting war durch und durch professionell, gleichzeitig aber sehr feinfühlig und intuitiv begleitet. Auch die Qualität der Bilder ist absolut hochwertig - in Bildsprache, Licht und Ausdruck. Ich kann Silvia von Herzen weiterempfehlen ❤️ für alle, die sich authentisch und mit Tiefe zeigen möchten.
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Heidi Willmann
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Seit rund 20 Jahren arbeite ich regelmäßig mit Silvia als Fotografin zusammen, und das sagt eigentlich schon alles. Ich habe ich sie für die unterschiedlichsten Projekte meiner Kunden gebucht, von Business über Klinik und Portraits bis zu Events. Silvia hat ein sehr gutes Auge für Licht, Situationen und Stimmungen. Sie sieht Motive, bevor andere sie überhaupt wahrnehmen, bringt eigene kreative Ideen ein und setzt alles mit großer Professionalität um. Ihre Bilder wirken nie gestellt, sondern authentisch und lebendig. Was Silvia besonders auszeichnet, ist ihre Art mit Menschen umzugehen. Mit ihrer ruhigen, sympathischen und wertschätzenden Ausstrahlung schafft sie es in kürzester Zeit, Vertrauen aufzubauen. Selbst Menschen, die sich vor der Kamera eigentlich unwohl fühlen, tauen bei ihr auf. Sie nimmt Unsicherheiten, gibt klare, freundliche Anleitungen und sorgt für eine Atmosphäre, in der man sich gut aufgehoben fühlt. Was für mich auch eine wichtige Rolle spielt: Auf Silvia ist immer Verlass. Sie ist da, wenn man sie braucht, absolut zuverlässig, professionell vorbereitet, und sie arbeitet auch unter Zeitdruck oder in anspruchsvollen Situationen unerschütterlich und liefert sehr schnell die gewünschten bearbeiteten Motive. Diese Kombination aus Kreativität, Ruhe, Professionalität und Verbindlichkeit macht Silvia für mich seit 20 Jahren aus. Ich empfehle sie uneingeschränkt weiter.
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Petra Kursawe
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Sylvia ist eine ganz wundervolle Frau. Tolle Fotografin und jeder Kontakt bereitet Freude 🩷
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J. S.
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Tolle, kreative Fotografin mit viel Sinn fürs Detail. Ich habe bereits von mehreren Jahren ausgefallene Kinderfotos und auch mit den Bewerbungsfotos hats toll geklappt. Fühlte mich sehr wohl und melde mich auf jeden Fall wieder bei Gelegenheit. Absolut empfehlenswert!
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Diana Dietze
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Danke Silvia- an Dich denke ich immer zuerst wenn ich gute Bilder brauche. Aktuell haben wir Businessfotos gemacht. Die sind super geworden.
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Christiane Pyka
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Silvia Beres hat unsere Familie fotografiert und dabei wirklich Großartiges geleistet. Trotz nicht ganz leichter Rahmenbedingungen hat sie es geschafft, das Beste aus der Situation herauszuholen – mit viel Einsatz, Geduld und Einfühlungsvermögen. Besonders beeindruckt haben uns ihre kreativen Ideen, ihr aufmerksamer Blick für Menschen und ihre Konstellationen sowie ihre Fähigkeit, eine entspannte Atmosphäre zu schaffen. Die Fotos wirken natürlich, lebendig und sehr authentisch. Man merkt sofort, dass Silvia ihr Handwerk versteht und mit Herz bei der Sache ist. Wir würden sie jederzeit wieder beauftragen und können sie uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für diese schönen Erinnerungen!
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Anna Holihuber
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Silvia Beres hat für mich schon einige Immobilien und auch mein Ferienhaus fotografiert. Die Bilder sind wunderschön geworden und werden von den Kunden immer wieder besonders gelobt. Silvia Beres hat den Blick für das Besondere und versteht es die Räume so zu darzustellen dass sich Kunden direkt angesprochen fühlen. Die Zusammenarbeit ist sehr angenehm und die Bearbeitung der Bilder erfolgt zügig. Außergewöhnliche Qualität und tolle Zusammenarbeit!
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Philip Dietl
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Wir hatten mit Silvia Beres für unser Teamevent bei 360 Weitblick gebucht – und sind sehr begeistert! 📸 Silvia hat nicht nur technisch hervorragende Bilder gemacht, sondern ist vor allem persönlich und einfühlsam auf jede einzelne Person eingegangen. Dadurch sind authentische, lebendige und wertvolle Erinnerungen entstanden, die die Stimmung des Tages perfekt einfingen. Ihr gutes Auge für den besonderen Moment und ihre natürliche Art machen die Zusammenarbeit besonders angenehm. Vielen Dank für die tollen Bilder und deine wunderbare Energie! 🙌
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